Kontakt

Kontakt

26.11.2020 Coronavirus

Besuchsverbot für stationäre Patienten

Ab 27. November 2020

Besuchsverbot für stationäre Patienten, Foto: Uniklinik Köln
Besuchsverbot für stationäre Patienten, Foto: Uniklinik Köln

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Corona-Infektionen in Köln und Umgebung sowie der damit einhergehenden deutlich steigenden Zahl der COVID-19-Fälle, die in der Uniklinik Köln behandelt werden, gilt ab Freitag, dem 27.11.2020 ein Besuchsverbot für stationäre Patienten. Diese Maßnahme ist notwendig zum Schutz von Patienten und Personal.

Der Zutritt zur Uniklinik Köln ist ab dem genannten Zeitpunkt für Besucher ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung der behandelnden Oberärzte untersagt. Die Genehmigung wird an den zentralen Registrierungsstellen vor Einlass überprüft.

Ausnahmegenehmigungen können ausschließlich in Einzelfällen erteilt werden, in denen durch das Besuchsverbot eine unverhältnismäßige Härte für die Angehörigen oder den Patienten entstehen würde (Geburt, sterbende Patienten, Kinder etc.).

Auch die Begleitung ambulanter Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet, in denen die Betroffenen zwingend auf Hilfe angewiesen sind.   

Wir bitten um Verständnis, dass der Sicherheitsdienst auf dem Campus und insbesondere in den Zugangsbereichen der Gebäude Kontrollen durchführt.